Laptop-Verleih für Studierende
Laptop-Verleih für Studierende
Du hast keinen eigenen Laptop und brauchst Unterstützung für dein digitales Studium? Wir bieten Studierenden bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Laptop auszuleihen.
Wer kann einen Laptop leihen?
Studierende, deren monatliches Einkommen unter 1.428 € liegt und deren eigene Mittel für einen Laptop beschränkt sind.
Was wird benötigt?
Für den Antrag musst du folgende Unterlagen einreichen:
• Ausgefülltes Antragsformular (inklusive Auflistung deiner monatlichen Einnahmenund Ausgaben)
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate (aller Konten)
• Studienbescheinigung für das beantragte Semester
• Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
Wie läuft die Ausleihe ab?
1. Zu Beginn jedes Semesters erhalten alle Studierenden eine Rundmail des Referats für Soziales und Recht. Diese enthält den aktuellen Antrag des Berechtigungsscheins, welchen du fristgerecht auszufüllen und mit den restlichen erforderlichen Dokumenten zurück an das Referat zu senden hast.
2. Bei Gestattung der Berechtigung holst du den Laptop bei der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der Hochschule ab.
3. Rückgabe ist zum Ende des Semesters (31.08. bzw. 28./29.02.) oder bei Exmatrikulation verpflichtend.
Du nutzt aktuell ein Leihgerät und möchtest es im kommenden Semester weiterverwenden?
Vor Beginn des kommenden Semesters verschicken wir eine Rundmail mit allen wichtigen Infos zum Verleih des nächsten Semesters. Bitte fülle den Berechtigungsschein erneut aus und sende ihn zusammen mit den geforderten Nachweisen zurück. Erwähne in der Mail, dass es sich um einen Folgeantrag handelt.
Bitte beachte: Alle Anträge werden erneut nach Bedürftigkeit geprüft. Es gibt also keine Garantie, dass du das Leihgerät weiterhin nutzen darfst.
Solltest du eine Zusage erhalten, muss das Gerät am Ende der Verleihfrist zur DVZ gebrachtwerden, damit es einmal durchgecheckt werden kann. Danach darf es weiterverwendet werden.