Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

Unter den folgenden Umständen, ist es möglich dass der AStA Dir auf Antrag den Preis für das Semesterticket erstatten kann.

Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Auslandssemester (länger als 4 Monate)
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweis entsprechender Kennung (z. B. „G“, „aG“, „H“, „Bl“) der zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt.
  • Doppelte Immatrikulation, wenn an beiden Hochschulen ein Deutschlandsemesterticket bezogen werden muss
  • Exmatrikulation spätestens zum 15.4 /15.10 des jeweiligen Semesters

Der Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum 15.5 / 15.11 des jeweiligen Semesters beim AStA unter verkehr@asta-hsbi.de gestellt worden sein.

Antrag auf Befreiung vom Mobilitätsbeitrag

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