Befreiung vom Mobilitätsbeitrag
Unter den folgenden Umständen, ist es möglich dass der AStA Dir auf Antrag den Preis für das Semesterticket erstatten kann.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Auslandssemester (länger als 4 Monate)
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweis entsprechender Kennung (z. B. „G“, „aG“, „H“, „Bl“) der zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt.
- Doppelte Immatrikulation, wenn an beiden Hochschulen ein Deutschlandsemesterticket bezogen werden muss
- Exmatrikulation spätestens zum 15.4 /15.10 des jeweiligen Semesters
Der Antrag auf Erstattung muss bis spätestens zum 15.5 / 15.11 des jeweiligen Semesters beim AStA unter verkehr@asta-hsbi.de gestellt worden sein.