Rückerstattung des Semesterbeitrags im Härtefall
Rückerstattung des Semesterbeitrags im Härtefall
Du hast unerwartete finanzielle Schwierigkeiten und weißt nicht, wie du den Semesterbeitragin Kombination zu deinen anderen finanziellen Aufwendungen stemmen sollst? Inbesonderen Fällen kannst du beim AStA einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen – ganz oder teilweise.
Diese Unterstützung ist dafür gedacht, dich in akuten Notlagen zu entlasten.
Beachte: Zurückzahlen können wir nur das, was bereits bezahlt wurde. Sollte dir bereits das Beazahlen an sich aktuell nicht möglich sein, so informiere dich gerne über unser Angebot des Sozialdarlehens.
Wer kann einen Härtefallantrag stellen?
Ein Härtefallantrag ist möglich, wenn du:
• an der HSBI eingeschrieben bist,
• dich in einer besonderen finanziellen Notlage befindest (z. B. plötzlicher Jobverlust, Krankheit, familiäre Umstände),
• und deinen Antrag fristgerecht einreichst (Sommersemester: 15.05., Wintersemester:15.11.).
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Antrag ausfüllen und einreichen
Du füllst den Antrag fristgerecht aus und schickst ihn per E-Mail an sozial@asta-hsbi.de zusammen mit folgenden Unterlagen:
- Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (aller Konten)
- Mietvertrag
- Ggf. weitere Nachweise (z. B. über Einkommensausfälle, Mehrkosten, besondere Belastungen)
- Im Falle einer Unterhaltspflicht bitte Kopie der Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes beifügen!
Wichtig: Ein Härtefallantrag ist kein Automatismus, sondern eine Einzelfallentscheidung. Je klarer und vollständiger du deinen Antrag stellst, desto besser können wir ihn bearbeiten
2. Prüfung und Entscheidung
Dein Antrag wird vertraulich geprüft – dabei achten wir vor allem auf die Nachvollziehbarkeit deiner finanziellen Situation. Anschließend stimmen wir uns intern über die Entscheidung ab.
3. Bescheid und ggf. Rückzahlung
Wenn dein Antrag bewilligt wird, erstatten wir dir den entsprechenden Betrag so schnell wie möglich. Du bekommst außerdem einen schriftlichen Bescheid.