Referat Soziales und Recht
Das Referat für Soziales und Recht des AStA der Hochschule Bielefeld setzt sich für Studierende ein, die in sozialen oder finanziellen Notlagen Unterstützung benötigen. Wir stehen dir beratend zur Seite und bieten konkrete Hilfe an.
Unsere Angebote im Überblick (je mit Bedürftigkeitsprüfungen verbunden):
• Verleih von Laptops und iPads für dein digitales Lernen
• Härtefallanträge zur Rückerstattung der Semestergebühr
• Sozialdarlehen als kurzfristige finanzielle Überbrückungshilfe
Wenn du Unterstützung brauchst oder Fragen zu deinen Rechten als Studierende*r hast –melde dich gerne bei uns.
Wir beraten dich vertraulich : sozial@asta-hsbi.de
iPad-Verleih für Studierende
Du hast kein eigenes Tablet und brauchst Unterstützung für dein digitales Studium?
Wir bieten Studierenden bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, kostenfrei ein iPad auszuleihen.
Wer kann ein iPad leihen?
Studierende, deren monatliches Einkommen unter 1.428 € liegt und deren eigene Mittel für ein iPad beschränkt sind.
Was wird benötigt?
Für den Antrag musst du folgende Unterlagen einreichen:
• Ausgefülltes Antragsformular (inklusive Auflistung deiner monatlichen Einnahmen und Ausgaben)
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate (aller Konten)
• Studienbescheinigung für das beantragte Semester
• Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
Wie läuft die Ausleihe ab?
1. Zu Beginn jedes Semesters erhalten alle Studierenden eine Rundmail des Referats für Soziales und Recht. Diese enthält den aktuellen Antrag des Berechtigungsscheins, welchen du fristgerecht auszufüllen und mit den restlichen erforderlichen Dokumenten zurück an das Referat zu senden hast.
2. Bei Gestattung der Berechtigung holst du das iPad bei der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der Hochschule ab.
3. Rückgabe ist zum Ende des Semesters (31.08. bzw. 28./29.02.) oder bei Exmatrikulation verpflichtend.
Du nutzt aktuell ein Leihgerät und möchtest es im kommenden Semester weiter verwenden?
Vor Beginn des kommenden Semesters verschicken wir eine Rundmail mit allen wichtigen Infos zum Verleih des nächsten Semesters. Bitte fülle den Berechtigungsschein erneut aus und sende ihn zusammen mit den geforderten Nachweisen zurück. Erwähne in der Mail, dass es sich um einen Folgeantrag handelt.
Bitte beachte: Alle Anträge werden erneut nach Bedürftigkeit geprüft. Es gibt also keine Garantie, dass du das Leihgerät weiterhin nutzen darfst.
Solltest du eine Zusage erhalten, muss das Gerät am Ende der Verleihfrist zur DVZ gebracht werden, damit es einmal durchgecheckt werden kann. Danach darf es weiter verwendet werden werden.
Laptop-Verleih für Studierende
Du hast keinen eigenen Laptop und brauchst Unterstützung für dein digitales Studium? Wir bieten Studierenden bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Laptop auszuleihen.
Wer kann einen Laptop leihen?
Studierende, deren monatliches Einkommen unter 1.428 € liegt und deren eigene Mittel für einen Laptop beschränkt sind.
Was wird benötigt?
Für den Antrag musst du folgende Unterlagen einreichen:
• Ausgefülltes Antragsformular (inklusive Auflistung deiner monatlichen Einnahmenund Ausgaben)
• Kontoauszüge der letzten 3 Monate (aller Konten)
• Studienbescheinigung für das beantragte Semester
• Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
Wie läuft die Ausleihe ab?
1. Zu Beginn jedes Semesters erhalten alle Studierenden eine Rundmail des Referats für Soziales und Recht. Diese enthält den aktuellen Antrag des Berechtigungsscheins, welchen du fristgerecht auszufüllen und mit den restlichen erforderlichen Dokumenten zurück an das Referat zu senden hast.
2. Bei Gestattung der Berechtigung holst du den Laptop bei der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der Hochschule ab.
3. Rückgabe ist zum Ende des Semesters (31.08. bzw. 28./29.02.) oder bei Exmatrikulation verpflichtend.
Du nutzt aktuell ein Leihgerät und möchtest es im kommenden Semester weiterverwenden?
Vor Beginn des kommenden Semesters verschicken wir eine Rundmail mit allen wichtigen Infos zum Verleih des nächsten Semesters. Bitte fülle den Berechtigungsschein erneut aus und sende ihn zusammen mit den geforderten Nachweisen zurück. Erwähne in der Mail, dass es sich um einen Folgeantrag handelt.
Bitte beachte: Alle Anträge werden erneut nach Bedürftigkeit geprüft. Es gibt also keine Garantie, dass du das Leihgerät weiterhin nutzen darfst.
Solltest du eine Zusage erhalten, muss das Gerät am Ende der Verleihfrist zur DVZ gebrachtwerden, damit es einmal durchgecheckt werden kann. Danach darf es weiterverwendet werden.
Sozialdarlehen des AStA der HSBI
Studierende der Fachhochschule Bielefeld, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung dieser finanziellen Notlage zu beantragen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Sozialdarlehensordnung (SDO) und eines geregelten Antragsverfahrens.
Voraussetzungen
• Ordentliche Immatrikulation an der Hochschule Bielefeld
• Nachweis einer akuten finanziellen Notlage
• Bereitschaft zur Rückzahlung des Darlehens
Ablauf der Beantragung
1. Antragstellung beim Sozialreferat
• Die Sozialdarlehensordnung auf der Webseite wird zur Kenntnis genommen.
• Der Antrag wird ausgefüllt. Du schickst ihn an sozial@asta-hsbi.de und fügst folgendeUnterlagen bei:
- Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (aller Konten)
- Mietvertrag
- Nachweise über Einkünfte (z. B. BAföG-Bescheid, Nebenjob)
2. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen (Ratenzahlung oder Einmalzahlung, fällig innerhalb von 6 Monaten).
3. Bei vollständigen und plausiblen Angaben erfolgt die Unterzeichnung durch AntragstellerIn und SozialreferentIn
4. Die Auszahlung des vereinbarten Betrags erfolgt durch das AStA-Sekretariat in derRegel kurzfristig.
Rückerstattung des Semesterbeitrags im Härtefall
Du hast unerwartete finanzielle Schwierigkeiten und weißt nicht, wie du den Semesterbeitragin Kombination zu deinen anderen finanziellen Aufwendungen stemmen sollst? Inbesonderen Fällen kannst du beim AStA einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags stellen – ganz oder teilweise.
Diese Unterstützung ist dafür gedacht, dich in akuten Notlagen zu entlasten.
Beachte: Zurückzahlen können wir nur das, was bereits bezahlt wurde. Sollte dir bereits das Beazahlen an sich aktuell nicht möglich sein, so informiere dich gerne über unser Angebot des Sozialdarlehens.
Wer kann einen Härtefallantrag stellen?
Ein Härtefallantrag ist möglich, wenn du:
• an der HSBI eingeschrieben bist,
• dich in einer besonderen finanziellen Notlage befindest (z. B. plötzlicher Jobverlust,Krankheit, familiäre Umstände),
• und deinen Antrag fristgerecht einreichst (Sommersemester: 15.05., Wintersemester:15.11.).
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Antrag ausfüllen und einreichen
Du füllst den Antrag fristgerecht aus und schickst ihn per E-Mail an sozial@asta-hsbi.de zusammen mit folgenden Unterlagen:
- Gültige/r Personalausweis/Pass/Aufenthaltsgenehmigung (Scan oder Foto)
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (aller Konten)
- Mietvertrag
- Ggf. weitere Nachweise (z. B. über Einkommensausfälle, Mehrkosten, besondere Belastungen)
- Im Falle einer Unterhaltspflicht bitte Kopie der Geburtsurkunde des unterhaltsberechtigten Kindes beifügen!
Wichtig: Ein Härtefallantrag ist kein Automatismus, sondern eine Einzelfallentscheidung. Je klarer und vollständiger du deinen Antrag stellst, desto besser können wir ihn bearbeiten
2. Prüfung und Entscheidung
Dein Antrag wird vertraulich geprüft – dabei achten wir vor allem auf die Nachvollziehbarkeit deiner finanziellen Situation. Anschließend stimmen wir uns intern über die Entscheidung ab.
3. Bescheid und ggf. Rückzahlung
Wenn dein Antrag bewilligt wird, erstatten wir dir den entsprechenden Betrag so schnell wie möglich. Du bekommst außerdem einen schriftlichen Bescheid.