Der Senat ist im wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Wahl des Präsidiums
- Stellungnahme zum jährlichen Rechenschaftsbericht des Präsidiums
- Stellungnahme zu den Evaluationsberichten der Fachbereiche
- Erlaß und Änderung von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz des Landes NRW nichts anderes bestimmt
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, welche die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
Der Senat ist des weiteren an der Erstellung des Hochschulentwicklungsplanes und an dem Abschluß von Zielvereinbarungen in der Form zu beteiligen, dass mit ihm ein Benehmen herzustellen ist. Dies gilt auch für die Festlegung der Grundsätze zur Verteilung der Haushaltsmittel.
Die Senatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle interessierten Studierenden können ohne Anmeldung daran teilnehmen.